Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

91.076 Luftfahrtgesetz. Änderung
Navigation aérienne. Modification de la loi

Botschaft: 20.11.1991 (BBl 1992 I, 607 / FF 1992 I, 587)

Ausgangslage

Für diverse Teile des Luftfahrtgesetzes werden Änderungen vorgeschlagen. Dabei geht es im wesentlichen um die Straffung von Bewilligungsverfahren bei Flughafenausbauten sowie um diesbezügliche Darlehen; des weiteren geht es unter anderem um das Verfahren bei Flugunfällen sowie um eine Grundlage für das 1984 erlassene Verbot von Ultraleichtflugzeugen.

Verhandlungen

NR 03.06.1992 AB 1992, 755
SR 11.03.1993 AB 1993,120
NR 01.06.1993 AB 1993, 880
SR 14.06.1993 AB 1993, 457
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (99:44 / 33:4)

Zentraler Streitpunkt der Debatte war der Umstand, dass das revidierte Luftfahrtgesetz die Konzessionserteilung für Um- und Erweiterungsbauten der Flughäfen zur alleinigen Bundessache erklärt. Im Sinne der Straffung von Bewilligungsverfahren würden damit die bisherigen rechtlichen Einflussmöglichkeiten von Kantonen und Gemeinden auf das Anhörungsrecht reduziert.

Diese Straffung der Verfahren wurde vom Nationalrat als Erstrat zwar angenommen. Der Ständerat wollte den Machtzuwachs des EVED jedoch nicht einfach schlucken und führte deshalb ein Vorprüfungsverfahren unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Gemeinden ein. Doch auch die Kantonsvertreter tasteten den Kern der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Bundes nicht an. In der Differenzbereinigung versuchten Linke und Grüne das zweistufige Verfahren des Ständerats auch der grossen Kammer schmackhaft zu machen, was jedoch nicht gelang. Schliesslich folgte der Ständerat in dieser Frage dem Nationalrat.

Bestritten wurden von Seiten der Grünen Partei und dem linken Flügel der Sozialdemokraten ausserdem die Befugnisse des Bundes, Beiträge an den Luftverkehr zu gewähren und mit zinsgünstigen Darlehen die Verbesserung der Flughäfen Zürich, Genf und Basel-Mühlhausen zu fördern. Entsprechende Anträge auf Ablehnung dieser Befugnisse des Bundes scheiterten aber unter Namensaufruf.

Nachdem gegen die Vorlage erfolgreich das Referendum ergriffen worden war, wurde sie in der Volksabstimmung vom 20.02.1994 angenommen (siehe Angang G)

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome